Beginn: 16.00 Uhr, Ende 17.30 Uhr
Anwesend: Ministerpräsident Kühn, Finanzminister Wertz (auch in Vertretung des Innenministers Weyer), Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr Dr. Kassmann (auch in Vertretung des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deneke), Minister für Bundesangelegenheiten Dr. Posser (auch in Vertretung des Ministers für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten Dr. Kohlhase), Arbeits- und Sozialminister Figgen, Kultusminister Holthoff, Justizminister Dr. Dr. Neuberger, Staatssekretär Prof. Dr. Halstenberg (auch in Vertretung des Landespressechefs Stallberg) (Protokoll) .
1. |
Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse |
Kein Beschluß.
2. |
Entwurf eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft |
Die Landesregierung tritt dafür ein, daß der Bundesrat entsprechend der Empfehlung des Finanzausschusses in der BR.-Drucksache 585/1/69 unter 2. Stellung nimmt und im übrigen keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf erhebt.
Um die aus der Aufwertung der Deutschen Mark erwachsenden Einkommenseinbußen der Landwirtschaft (in Höhe von 1,7 Milliarden DM im Jahre 1970) auszugleichen, sah das Aufwertungsausgleichsgesetz für die Landwirtschaft Vergünstigungen im Bereich des Umsatzsteuerrechts sowie direkte Ausgleichszahlungen aus dem Bundeshaushalt vor. Das Land Nordrhein-Westfalen folgte in seiner Stellungnahme zu dem GE der Empfehlungen des Finanzausschusses des Bundesrates, der bei der Bundesregierung angeregt hatte, "im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, welche landwirtschaftlichen Sektoren von Aufwertungsverlusten nicht betroffen sind und deshalb aus der Ausgleichsregelung ausgenommen werden sollten." (BR.-Drucksache 585/1/69, S. 3). - Vgl. 1032. Kabinettsitzung.
3. |
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1970) |
Die Landesregierung erhebt gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen.
4. |
Entwurf eines Verwaltungskostengesetzes (VwKostG) |
Die Landesregierung tritt dafür ein, daß der Bundesrat entsprechend den Empfehlungen der Ausschüsse in der BR.-Drucksache 530/1/69 zu dem Gesetzentwurf wie folgt Stellung nimmt und im übrigen keine Einwendungen gegen die Vorlage erhebt:
Ja: 1 c (ohne [Nr. 1]), 2, 3, 5 a, b, 6, 7, 8, 9.
Nein: 1 a, b, d, 4.
Vgl. 1049. Kabinettsitzung.
5. |
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Kostenermächtigungen, sozialversicherungsrechtlichen und anderen Vorschriften (Kostenermächtigungs-Änderungsgesetz) |
Die Landesregierung tritt dafür ein, daß der Bundesrat entsprechend den Empfehlungen der Ausschüsse in der BR.-Drucksache 531/1/69 und zu 531/1/69 wie folgt Stellung nimmt und im übrigen keine Einwendungen gegen die Vorlage erhebt:
Ja: 1, 2, 3, 4, 5 a, b, c, d, 6, 8, 9, 11, 12, 13, 14, 15, 16.
Nein: 7, 10.
Vgl. 1049. Kabinettsitzung.
6. |
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Justizverwaltungskostenordnung und einiger sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften |
Die Landesregierung tritt dafür ein, daß der Bundesrat entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Innere Angelegenheiten und des Rechtsausschusses in der BR.-Drucksache 531/1/69 mit Rücksicht auf die Änderungsvorschläge zu Punkt 5 unter Ziffer 5 b) bis d) den Antrag der Landesregierung von Schleswig-Holstein für erledigt erklärt.
7. |
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. August 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über die Schiffahrt |
Die Landesregierung tritt dafür ein, daß der Bundesrat keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf erhebt.
Vgl. 1037. Kabinettsitzung.
8. |
Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates über Vermarktungsnormen für Eiprodukte |
Die Landesregierung tritt dafür ein, daß der Bundesrat entsprechend den Empfehlungen der Ausschüsse in der BR.-Drucksache 501/1/69 unter I (mit Ausnahme von Ziffer 2) und II Stellung nimmt.
9. |
Verordnung zur Durchführung des Stellenvorbehalts nach § 10 Abs. 4 Satz 7 des Soldatenversorgungsgesetzes |
Die Landesregierung stimmt der Verordnung zu.
10. |
Zweite Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Biersteuergesetz |
Die Landesregierung stimmt der Verordnung mit der Maßgabe zu, daß die in der BR.-Drucksache 274/1/69 unter I niedergelegten Änderungsvorschläge Berücksichtigung finden.
Vgl. 1016. Kabinettsitzung.
11. |
Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Sechsten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (ErgVO - 6. DV-BEG) |
Die Landesregierung stimmt der Verordnung zu.
12. |
Verordnung über die Begrenzung der Ermessensleistungen und der Verwaltungs- und Verfahrenskosten in der Rentenversicherung der Arbeiter |
Die Landesregierung stimmt der Verordnung mit der Maßgabe zu, daß die in der BR.-Drucksache 541/1/69 unter I niedergelegten Änderungsvorschläge Berücksichtigung finden und daß die unter II empfohlene Entschließung gefaßt wird.
13. |
Verordnung über die bargeldlose Entrichtung von Beiträgen zur Rentenversicherung der Arbeiter und zur Rentenversicherung der Angestellten |
Die Landesregierung stimmt der Verordnung zu.
14. |
Verordnung über den Beitrag zur Krankenversicherung der Empfänger von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Unterhaltsgeld (Verordnung zu § 157 des Arbeitsförderungsgesetzes) |
Die Landesregierung stimmt der Verordnung mit der Maßgabe zu, daß der in der BR.-Drucksache 545/1/69 niedergelegte Änderungsvorschlag Berücksichtigung findet.
15. |
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Abgrenzung des Verwaltungsvermögens |
Die Landesregierung stimmt der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift mit der Maßgabe zu, daß der in der BR.-Drucksache 543/1/69 niedergelegte Änderungsvorschlag Berücksichtigung findet.
16. |
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift für den örtlichen Alarmdienst (Vwv-Alarmdienst) |
Die Landesregierung stimmt der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift mit der Maßnahme zu, daß die in der BR.-Drucksache 468/1/69 vom Ausschuß für Innere Angelegenheiten empfohlenen Änderungsvorschläge berücksichtigt werden.
17. |
Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen (Sozialbericht 1969) nebst einer Stellungnahme des Sozialbeirats zur Rentenanpassung 1970 |
Die Landesregierung tritt dafür ein, daß der Bundesrat von der Vorlage Kenntnis nimmt.
18. |
Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds
|
Die Landesregierung beschließt entsprechend den Empfehlungen des Ausschusses für Flüchtlingsfragen in der BR.-Drucksache 518/1/69 unter I und II.
19. |
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht |
Die Landesregierung beschließt entsprechend der Empfehlung des Rechtsausschusses in der BR.-Drucksache V - 583/69.
20. |
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Dezember 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kaiserreich Iran zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen |
Die Landesregierung stimmt dem Gesetz zu.
Vgl. 1025. Kabinettsitzung.
21. |
Entschließung betreffend Ergänzungszuweisungen des Bundes gemäß Artikel 107 Abs. 2 Satz 3 GG |
Die Vertreter des Landes im Bundesrat werden sich bei der Abstimmung über den Entschließungsantrag des Landes Niedersachsen der Stimme enthalten.
Der Entschließungsantrag zielte auf die erneute Gewährung von Ergänzungszuweisungen des Bundes an leistungsschwache Länder gemäß Artikel 107 Absatz 2 Satz 3 GG in den Jahren 1970 und 1971.
1. |
Bekanntgabe eines Kabinettbeschlusses im Umlaufverfahren gemäß § 20 der Geschäftsordnung der Landesregierung betreffend Mehrarbeit der beamteten Ärzte in den Hochschulkliniken |
Bekanntgegeben.
Vgl. 1020. und 1039. Kabinettsitzung.
2. |
Staatsvertrag über die Höhe der Rundfunkgebühr |
Die Landesregierung beschließt:
Die Landesregierung billigt den Staatsvertrag über die Höhe der Rundfunkgebühr vom 27. Februar / 21. Mai 1969.
Der Vertrag ist dem Landtag zur Zustimmung nach Art. 66 Satz 2 der Landesverfassung zuzuleiten. Die Landesregierung ermächtigt den Ministerpräsidenten, den Zeitpunkt der Einbringung in den Landtag zu bestimmen.
Die Vorlage des Staatsvertrags an den Landtag erfolgte in der Sitzung am 26. November 1969.
3. |
Länder-Abkommen über einen Finanzausgleich zwischen den Rundfunkanstalten |
Die Landesregierung beschließt:
Die Landesregierung billigt das Abkommen über einen Finanzausgleich zwischen den Rundfunkanstalten vom 27. Februar / 21. Mai 1969.
Das Abkommen ist dem Landtag zur Zustimmung nach Art. 66 Satz 2 der Landesverfassung zuzuleiten. Die Landesregierung ermächtigt den Ministerpräsidenten, den Zeitpunkt der Einbringung in den Landtag zu bestimmen.
Die Vorlage des Staatsvertrags an den Landtag erfolgte in der Sitzung am 26. November 1969.
4. |
Haushaltsplanentwurf 1970; hier: Einzelplan 02 |
Die Landesregierung beschließt:
Der Ministerpräsident wird ermächtigt, im Hauptausschuß des Landtags folgende Änderungen des Haushaltsplanentwurfs 1970 zu beantragen:
a) Im Kapitel 0212 wird der Ansatz bei Titel 682 um 15.000 DM und bei Titel 891 um 293.800 DM gekürzt.
b) der Ansatz bei Kapitel 0213 Titel 682 wird um 1.700.000 DM erhöht.
c) Einzelplan 02 Kapitel 0201 Titel 425
Der Ansatz wird um 71.000 DM erhöht. In der Übersicht über den Bedarf an Angestellten werden folgende Angestellte zusätzlich aufgeführt:
1 Angestellter Verg.Gr. IV b, 1 Angestellter Verg.Gr. V c, 3 Angestellte Verg.Gr. VI b/ VII, 3 Angestellte Verg.Gr. VII/VIII.
d) In Kapitel 0212 wird der Ansatz bei Titel 685 15 um 60.000 DM und bei Titel 685 18 um 11.000 DM gekürzt.
Vgl. 1025. und 1030. Kabinettsitzung. - Bei den Änderungen handelte es sich 1) um Korrekturen der Ansätze für die Kernforschungsanlage Jülich und die Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung aufgrund von Verhandlungen mit dem Bund und 2) um ergänzende Ansätze aufgrund des zum 1. Januar 1970 in Kraft tretenden Gesetzes über die Rheinisch-Westfälische Akademie der Wissenschaften.
5. |
Entwurf eines Gesetzes über Grunderwerbsteuerbefreiung bei Änderung der Unternehmensform (GrEStUFG) |
Die Landesregierung beschließt:
Die Landesregierung billigt den mit Kabinettvorlage des Finanzministers vom 29. Oktober 1969 vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über Grunderwerbsteuerbefreiung bei Änderung der Unternehmensform (GrEStUFG) und beschließt, den Entwurf beim Landtag einzubringen.
Die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Landtag erfolgte in der Sitzung am 16. Dezember 1969. Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes wurden in der 1046. Kabinettsitzung beschlossen.
6. |
Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung von Behörden zur Durchführung des § 10 des Soldatenversorgungsgesetzes |
Abgesetzt.
7. |
Entwurf einer Verordnung über Zuständigkeiten nach der Verordnung (EWG) Nr. 1975/69 des Rats vom 6. Oktober 1969 |
Die Landesregierung beschließt:
Die Verordnung über Zuständigkeiten nach der Verordnung (EWG) Nr.1975/69 des Rats wird in der Fassung der Anlage zur Kabinettvorlage des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 29. Oktober 1969 mit der Maßgabe ausgefertigt, daß § 2 folgende Fassung erhält:
"Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft."
8. |
Entwurf einer Anordnung über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen für die Beamten der Landwirtschaftskammern |
Die Landesregierung beschließt:
Die Landesregierung erläßt die Anordnung über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen für die Beamten der Landwirtschaftskammern in der Fassung der Anlage zur Kabinettvorlage des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 6. November 1969.
9. |
Organisation und Aufgabenstellung der Landesstelle Nordrhein-Westfalen für Gewerbliche Berufsförderung in Entwicklungsländern; hier: Entwurf einer Verwaltungsverordnung des Kultusministers |
Die Landesregierung beschließt:
Die Landesregierung nimmt von dem mit Kabinettvorlage vom 7.11.1969 vorgelegten Entwurf einer im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr und dem Finanzminister zu erlassenden Verwaltungsverordnung des Kultusministers betreffend die Organisation und Aufgabenstellung der Landesstelle Nordrhein-Westfalen für Gewerbliche Berufsförderung in den Entwicklungsländern zustimmend Kenntnis.
10. |
Verfassungsbeschwerde der Eheleute [K.] und [H. A.] und 50 weiterer Eltern schulpflichtiger Kinder gegen das Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 5. März 1968 (GV.NW. S. 36) u. a. - 1 BvR 548/68 - |
Die Landesregierung beschließt, sich an dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht - BvR 548/68 - auf Grund der Verfassungsbeschwerde der Eheleute [K.] und [H. A.] u. a. ... zu beteiligen. Sie stimmt der Übertragung der Prozeßvertretung an Herrn Prof. Dr. Frowein zu.
Vgl. 1041. Kabinettsitzung.
11. |
Verteilung der Überschußmittel des Westdeutschen Rundfunks; hier: Institut für internationale Begegnungen e. V., Bad Godesberg |
Die Landesregierung beschließt:
Gemäß § 23 Absatz 2 des Gesetzes über den Westdeutschen Rundfunk Köln vom 25. Mai 1954 wird auf Antrag des Verwaltungsrates das Einvernehmen der Landesregierung zur Zahlung eines Zuschusses von 50.000,- DM aus Überschußmitteln an das Institut für internationale Begegnungen e. V., Bad Godesberg, für die Förderung des Kulturaustausches, insbesondere mit den europäischen Ländern, erteilt.
12. |
Verteilung der Überschußmittel des Westdeutschen Rundfunks; hier: Gesellschaft für übernationale Zusammenarbeit e. V., Köln |
Die Landesregierung beschließt:
Gemäß § 23 Absatz 2 des Gesetzes über den Westdeutschen Rundfunk Köln vom 25. Mai 1954 wird auf Antrag des Verwaltungsrates das Einvernehmen der Landesregierung zur Zahlung eines Zuschusses von 50.000 DM aus Überschußmitteln an die Gesellschaft für übernationale Zusammenarbeit e. V. zur teilweisen Deckung ihrer Aufwendungen im Dienst der deutsch-französischen Zusammenarbeit auf dem kulturellen und bildungspolitischen Sektor erteilt.
13. |
Zuständigkeitsbestimmung nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen bei Auslandsinvestitionen der deutschen Wirtschaft |
Die Landesregierung beschließt:
Die Landesregierung bestimmt als zuständige Stelle im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen bei Auslandsinvestitionen der deutschen Wirtschaft den Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr.
30. |
Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung selbständiger Strafvollzugsämter |
Die Landesregierung beschließt:
Die Landesregierung billigt den mit Kabinettvorlage des Justizministers vom 14. November 1969 vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung selbständiger Strafvollzugsämter und beschließt, den Entwurf beim Landtag einzubringen.
Die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Landtag erfolgte in der Sitzung am 16. Dezember 1969. Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes wurden in der 1038. Kabinettsitzung beschlossen.
1. |
Aufklärung von Mißbräuchen in Wiedergutmachungsverfahren |
Die Landesregierung nimmt den in Vertretung des Innenministers durch den Ministerpräsidenten erstatteten Bericht über die Maßnahmen zur Aufklärung von Mißbräuchen in Wiedergutmachungsverfahren entgegen und billigt die von dem Innenminister ergriffenen weiteren Maßnahmen zur Beschleunigung der Aufklärung, insbesondere die Bildung einer Prüfgruppe bei der Landesrentenbehörde und die Verstärkung der Sonderkommission des Landeskriminalamtes.
Die Landesregierung bittet den Innenminister, das Kabinett über den Stand der weiteren Ermittlungsmaßnahmen demnächst zu unterrichten.
Vgl. 1047. Kabinettsitzung.
2. |
Die nächste Kabinettsitzung findet am Dienstag, dem 2. Dezember 1969, 15.30 Uhr, in Bonn, Haus der Landesvertretung NRW, Dahlmannstr. 2, statt. |